Der vorliegende Artikel definiert die Anforderungen an Wände an der Grund- bzw.
Bauplatzgrenze sowie an brandabschnittsbildende Bauteile nach OIB Richtlinie 2 (Ausgabe 2011) und führt konstruktive Details für die Ausführung in Holzbauweise an. Diese konstruktiven Grundsätze wurden aus diversen Forschungsprojekten sowie Erfahrungen aus der Überwachungs- und Gutachtertätigkeit abgeleitet. Sie stellen prinzipielle Empfehlungen für Planer und Ausführende dar. Die vorgeschlagenen Details sind entsprechend der jeweiligen Randbedingungen objektbezogen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.