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Richtlinie für zurückspringende Geschoße - Staffelgeschoß, November 2025 Staffelgeschoß_Titelblatt_4_3.png

Richtlinie für zurückspringende Geschoße - Staffelgeschoß

Die Richtlinie zeigt Lösungsvorschläge und gibt Hinweise und Informationen für Planende und Ausführende. Damit soll die Planungssicherheit und Dauerhaftigkeit für Staffelgeschoße insbesondere für den Sockelanschluss erhöht werden. Das Staffelgeschoß mit begehbarem Flachdach erhöht auf der einen Seite die statischen Anforderungen und auf der anderen Seite müssen alle bauphysikalischen Anforderungen (Brand-, Schall-, Wärme- und der Feuchteschutz) auf einer im Regelfall begrenzten Aufbauhöhe und Anschlussfläche erfüllt werden.
Staffelgeschoße sind immer Obergeschoße, die gegenüber der darunterliegenden Ebene nach hinten versetzt sind und somit ein zurückspringendes Geschoß bilden. Durch den Rücksprung entstehen zusätzlich ebene Flächen, die als Terrassen, Grünflächen etc. genutzt werden können. Die Detaillösungen für die Ausführung von Staffelgeschoßen können auch bei Loggien und Gebäudeeinschnitten mit darunterliegenden Nutzräumen (Büro-, Wohn- und Arbeitsräume) angewendet werden.
Staffelgeschoße werden mit begehbarem Flachdach, nicht begehbarem Flachdach oder Pultdach ausgeführt. In dieser Richtlinie werden Lösungsansätze und Hinweise für die Ausführung von in Holzbauweise errichteten Staffelgeschoßen mit begehbarem Flachdach behandelt.