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Mosaikparkett – "Klebeparkett" 03_Mosaikparkett.jpg

Mosaikparkett gemäß EN 13488 besteht aus einzelnen Vollholzlamellen von 8 mm Dicke, einer Breite bis 35 mm und Längen von 115 bis 165 mm, die als Verlegeeinheiten beispielsweise durch ein Klebenetz an der Unterseite zusammen gehalten werden. Die Mosaikparkettlamellen gleicher Abmessung werden zu einem Quadrat zusammengefügt und bilden somit einen Mosaikwürfel, welche schachbrettartig zu Mosaikparketttafeln zusammengefügt werden können. Auch weitere Verlegeeinheiten sind möglich, beispielsweise im Verband, Fischgrat, etc. Die Holzart wird je nach Verwendungsanforderungen im Bauwerk gewählt und muss angeführt sein. Die meistverwendeten Holzarten (Laub- und Nadelhölzer) sind im Anhang A der Norm EN 13488 gelistet. Die Sortierung erfolgt in die drei Erscheinungsklassen ⚪, △ und ◻. Es sind aber auch – je nach Hersteller – weitere freie Sortierungen (Klassen) möglich, die den Grundsätzen des Anhangs C der Norm EN 13488 entsprechen müssen. Das Brandverhalten des Parketts wird gemäß Klassifizierungsbericht des Herstellers bzw. gemäß EN 13501-1 (Cfl-s1, Dfl-s1, Efl – je nach Produkteinzelheiten und Einbausituation) klassifiziert. Die CE-Kennzeichnung von Holzfußböden und Parkett ist gemäß EN 14342 seit 01.03.2010 verpflichtend.

Ökologische Bewertung (m3)

Massivparkett
Laubholz 10 mm

Ressourceneinsatz
Lebenszyklus
Phase
GWP
[kg CO2 Äqv.]
AP
[kg SO2 Äqv.]
EP
[kg PO4 Äqv.]
ODP
[kg R11 Äqv.]
POCP
[kg Ethen Äqv.]
PERE
[MJ]
PERM
[MJ]
PERT
[MJ]
PENRE
[MJ]
PENRM
[MJ]
PENRT
[MJ]
A1-A3 48,251 3,801 1,482 4,74e-5 0,183 9752,505 12210,000 21962,505 12331,354 817,143 13148,497

letzte Änderung