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Befestigungsmittel

Befestigungsmittel

Fenster, Fenstertüren und Außentüren sind dauerhaft und mechanisch mittels Fensterrahmen-schrauben oder Winkel im Wandbildner (tragender Baukörper) zu befestigen. Die Befestigungs-mittel müssen korrosionsgeschützt (z.B. gelb passiviert) und in der Lage sein, die auftretenden Lasten in den Baukörper abzutragen. Das Eigengewicht, die Windlasten (gemäß ÖNORM EN 1991-1-4 und ÖNORM B 1991-1-4), Lasten, die aus Absturzsicherungen (gemäß ÖNORM EN 1991-1-1 bzw. ÖNORM B 3716-3), Abschlüssen sowie Sonnenschutz- und Lüftungseinrichtungen resultieren, sowie Gebrauchslasten (auch durch Fehlbedienung gemäß ÖNORM EN 13115:2001, Tabelle 2, Klasse 2) müssen sicher in den Wandbildner abgetragen werden. Als Nachweis gilt eine statische Bemessung (Berechnung), eine entsprechende Zulassung, eine Festigkeitsprüfung oder ein Nachweis gemäß ift-Richtline MO-02 einer anerkannten Prüfstelle.

Fugendämmstoffe

Fugendämmstoffe

Die Fuge zwischen Fenster, Fenstertüren oder Außentüren und dem Wandbildner bzw. der Wand ist mit Dämmstoff zu füllen. Dazu können stopfbare Dämmstoffe wie z.B. Mineralwolle oder Füllschäume z.B. PU-Schaum verwendet werden. Werden für die Dämmung der Montagefuge werkmäßig hergestellte Dämmstoffe (z.B. Mineralwolle) eingesetzt, müssen diese der ÖNORM B 6000 entsprechen. Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λr aller eingesetzten Dämmstoffe muss λr ≤ 0,05 W/(m ⋅ K) betragen. Füllschäume sind gemäß den Angaben der Hersteller auszuwählen, einzusetzen und zu verarbeiten. Der Nachweis für den Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λr ist gemäß ÖNORM EN ISO 10456 und für die Wasserdampfdurchlässigkeit gemäß ÖNORM EN ISO 12572 zu erbringen. Für Füllschäume darf ohne weiteren Nachweis eine Wärmeleitfähigkeit λr ≤ 0,05 W/(m ⋅ K) und ein Wasserdampf-Diffusionswiderstand von μ = 50 angenommen werden. Liegen die Anforderungen an das bewertete Schalldämm-Maß an Fenster Rw ≥ 38 dB vor, ist für den Dämmstoff ein Nachweis des bewerteten Fugen-Schalldämm-Maßes RST,w bzw. RS,w gemäß ÖNORM EN ISO 10140 2 zu erbringen.

Dichtfolien

Dichtfolien

Dichtfolien, auch Abdichtungsfolien, Dichtungsfolien, Klebebänder und dgl., genannt, dienen zur luft- und schlagregendichten Fugenabdichtung. Diese können selbstklebend, mit Nahtpasten oder ähnlichem, sowie mit oder ohne einem Putzträger ausgeführt sein. Dichtfolien, die an der Außenseite eingesetzt werden, müssen die Schlagregendichtheit gemäß ÖNORM EN 1027 aufweisen. Dichtfolien, die an der Innenseite eingesetzt werden, müssen die Luftdichtheit gemäß ÖNORM EN 1026 aufweisen. Die Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit erfolgt gemäß ÖNORM EN ISO 12572. Die angeführten Werte der wasserdampfdiffusionsäquivalenten Luftschichtdicke (sd) und der Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl (μ) wurden unter folgenden Klimabedingungen geprüft: 23°C und der jeweilig angeführten relativen Luftfeuchte (z.B. 0/50%).

Die Haftung mit dem jeweiligen Untergrund (Wand und Fenster) ist sicherzustellen. Eine ausreichende Klebebreite muss am Fenster und Baukörper gegeben sein (siehe Herstellerangaben). Die Montage der Dichtfolien hat spannungsfrei zu erfolgen. Eine Beurteilung der Haftfähigkeit kann z.B. durch einen Abziehversuch vor Ort erfolgen, wobei kein leichtes Ablösen, das dem vom Hersteller vorgesehenen Haftvermögen widerspricht, erfolgen darf. Dienen Dichtfolien als Putzträger, sind sie vollflächig (mindestens 75 %) zu verkleben (ausgenommen im Bereich der Montagefuge). Im Bereich von Leibungen sollte die von der Folie überdeckte Breite auf der Leibung maximal 60 mm betragen und maximal 50 % der gesamten Leibungsbreite nicht überschreiten. Davon ausgenommen ist eine etwaig vorhandene zweite Dichtebene unter der Fensterbank.

Dichtbänder

Dichtbänder

Dichtbänder und vorkomprimierte Dichtbänder sind vorkomprimierte, imprägnierte Schaumstoffdichtungsbänder, die sich nach dem Einbringen in eine Fuge langsam expandieren und sich dicht an die Fugenränder anlegen. Diese gibt es im Regelfall in zweierlei Ausführungen - als Innen- und Außenbänder. Es sind Dichtbänder und vorkomprimierte Dichtbänder gemäß DIN 18542 zu verwenden. An der Außenseite angeordnet müssen sie bei direkter Bewitterung der Beanspruchungsklasse BG1 gemäß DIN 18542 und bei Abdeckung im Zuge der Fenstermontage der Beanspruchungsklasse BG2 gemäß DIN 18542 entsprechen. An der Innenseite angeordnet müssen sie der Beanspruchungsklasse BGR entsprechen. Der Komprimierungsgrad und die Dimension sind auf die Anforderung der Dichtheit abzustimmen.

Multifunktionsbänder

Multifunktionsbänder

Das Multifunktionsband ist ein imprägniertes Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, das drei Funktionen (Luftdichtheit, Fugen­dämmung und Wetterschutz) in einem Produkt erfüllt und abdichtungswirksam in eine Fuge ein­gebracht wird. Es unterscheidet sich von den Dichtbänder und vorkomprimierte Dichtbänder im wesentlichen dadurch, dass es über die die gesamte Fensterrahmendicke reicht. Multifunktionsdichtungsbänder müssen bei direkter Bewitterung der Beanspruchungsgruppe MF1 gemäß DIN 18542 und bei Abdeckung im Zuge der Fenstermontage der Beanspruchungsgruppe MF2 gemäß DIN 18542 entsprechen. Liegen die Anforderungen an das bewertete Schalldämm-Maß an Fenster Rw ≥ 38 dB vor, ist für das Dichtband ein Nachweis des bewerteten Fugen-Schalldämm-Maßes RST,w bzw. RS,w gemäß ÖNORM EN ISO 10140 2 zu erbringen.

 

Dichtstoffe

Dichtstoffe

Dichtstoffe wie z.B. Silikon, Acryl oder MS-Polymere dienen zur dauerhaften Abdichtung der Fuge zwischen Fenstern, Fenstertüren oder Außentüren und dem Wandbildner oder der Wand und gegebenenfalls zwischen dem Blindstock und dem Fenster, der Fenstertür oder Außentür. Dichtstoffe müssen die Anforderungen gemäß ÖNORM EN 15651-1 (Klasse 25LM für Außenanwendungen und mindestens Klasse 20LM für Innenanwendungen) erfüllen. Für die Dimensionierung der Fugenbreiten sowie für deren Ausbildung auf der Außenseite dürfen nur Dichtstoffe mit einer zulässigen Gesamtverformung von mindestens 25 %, für die Innenseite nur solche mit einer zulässigen Gesamtverformung von mindestens 20 % verwendet werden. Bei der Fugenausbildung mit Dichtstoffen ist eine Dreiflankenhaftung unzulässig. Als Hinterfüllmaterialien sind Hinterfüllprofile (z.B. PE-Rundschnüre) zu verwenden. Das Hinterfüllprofil muss eine gleichmäßige, gerade bzw. konvexe Begrenzung der Fugentiefe (Tiefe des Dichtstoffes) sicherstellen. Das Hinterfüllprofil muss dem Einbringen und dem Abglätten des Dichtstoffes einen ausreichenden Widerstand entgegensetzen. Der Durchmesser der Rundschnüre muss 15 % bis 30 % größer als die Fugenbreite sein.