Dichtfolien, auch Abdichtungsfolien, Dichtungsfolien, Klebebänder und dgl., genannt, dienen zur luft- und schlagregendichten Fugenabdichtung. Diese können selbstklebend, mit Nahtpasten oder ähnlichem, sowie mit oder ohne einem Putzträger ausgeführt sein. Dichtfolien, die an der Außenseite eingesetzt werden, müssen die Schlagregendichtheit gemäß ÖNORM EN 1027 aufweisen. Dichtfolien, die an der Innenseite eingesetzt werden, müssen die Luftdichtheit gemäß ÖNORM EN 1026 aufweisen. Die Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit erfolgt gemäß ÖNORM EN ISO 12572. Die angeführten Werte der wasserdampfdiffusionsäquivalenten Luftschichtdicke (sd) und der Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl (μ) wurden unter folgenden Klimabedingungen geprüft: 23°C und der jeweilig angeführten relativen Luftfeuchte (z.B. 0/50%).
Die Haftung mit dem jeweiligen Untergrund (Wand und Fenster) ist sicherzustellen. Eine ausreichende Klebebreite muss am Fenster und Baukörper gegeben sein (siehe Herstellerangaben). Die Montage der Dichtfolien hat spannungsfrei zu erfolgen. Eine Beurteilung der Haftfähigkeit kann z.B. durch einen Abziehversuch vor Ort erfolgen, wobei kein leichtes Ablösen, das dem vom Hersteller vorgesehenen Haftvermögen widerspricht, erfolgen darf. Dienen Dichtfolien als Putzträger, sind sie vollflächig (mindestens 75 %) zu verkleben (ausgenommen im Bereich der Montagefuge). Im Bereich von Leibungen sollte die von der Folie überdeckte Breite auf der Leibung maximal 60 mm betragen und maximal 50 % der gesamten Leibungsbreite nicht überschreiten. Davon ausgenommen ist eine etwaig vorhandene zweite Dichtebene unter der Fensterbank.