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Massivholz-Elemente mit Nut und/oder Feder – "Stabparkett"

Massivholz-Elemente mit Nut und/oder Feder – "Stabparkett"

Bei Massivholz-Elemente mit Nut und/oder Feder gemäß EN 13226 handelt es sich um Massivholzstäbe aus Nadel- oder Laubholz mit einer Dicke von mindestens 14 mm, die an einer Längsseite und an einer Breitseite mit je einer Nut und an der jeweils gegenüberliegenden Seite mit je einer angehobelten Feder versehen sind. In Europa werden Massivholz-Elemente üblicherweise mit Dicken von 22 mm hergestellt, aber auch Dicken mit 15 mm, 16 mm, 19 mm, 20 mm und 23 mm sind gängig. Das Produkt ist generell länger als 250 mm und weist eine Breite ab 40 mm auf. Die Kanten der Elemente dürfen gefast sein, die Unterseite darf einen oder mehrere Klebfalze aufweisen. Bei Elementen ohne Oberflächenbehandlung muss die Oberseite geglättet sein. Die Holzart wird je nach Verwendungsanforderungen im Bauwerk gewählt und muss angeführt sein. Die meistverwendeten Holzarten (Laub- und Nadelhölzer) sind im Anhang A der Norm EN 13226 gelistet. Die Sortierung erfolgt in die drei Erscheinungsklassen ⚪, △ und ◻. Gemäß nationalem Vorwort der EN 13226 wird für Österreich die freie Sortierung "exquisit" (für Eiche, Esche und Buche) herangezogen. Es sind aber auch – je nach Hersteller – weitere freie Sortierungen (Klassen) möglich, die den Grundsätzen des Anhangs B der Norm EN 13226 entsprechen müssen. Das Brandverhalten des Parketts wird gemäß Klassifizierungsbericht des Herstellers bzw. gemäß EN 13501-1 (Cfl-s1, Dfl-s1, Efl – je nach Produkteinzelheiten und Einbausituation) klassifiziert. Die CE-Kennzeichnung von Holzfußböden und Parkett ist gemäß EN 14342 seit 01.03.2010 verpflichtend.

 

Mehrschichtparkett – "Fertigparkett"

Mehrschichtparkett – "Fertigparkett"

Mehrschichtparkettelemente gemäß EN 13489 sind Elemente bestehend aus einer Nutzschicht aus Massivholz von mindestens 2,5 mm Dicke und einer oder mehreren Trägerschichten aus Holz oder Holzwerkstoffen, die miteinander verleimt sind. Vorwiegend werden 2-Schichtparkette (Nutzschicht und Trägerschicht) und 3-Schichtparkette (3-schichtiger Aufbau) hergestellt. 2-Schichtparkette weisen Dicken von 9 bis 22 mm, 3-Schichtparkette meist Dicken von 10 bis 22 mm auf. Es werden rechteckige und quadratische Elementformen hergestellt. Die Breiten der rechteckigen Elemente haben gemäß nationalem Vorwort der EN 13489 zwischen 100 und 240 mm sowie Längen zwischen 1200 und 2400 mm. Größere Formate werden meist als 3-schichtiger Aufbau angeboten. Quadratische Elemente haben Breiten bzw. Längen von 240 bis 800 mm. Für die Nutzschichte werden vorwiegend die Holzarten Eiche, Rotbuche, Esche, Fichte und Lärche verwendet. Die Elemente müssen präzise bearbeitet und geschliffen sein und an allen Seiten über Nut und/oder Feder verfügen um ein einwandfreies Verlegen zu gewährleisten. Mehrschichtparkettelemente umfassen die Parkettarten Tafelparkett und Parkettdielen und werden in der Regel mit werkseitiger Oberflächenbehandlung versehen. Die Sortierung erfolgt in die drei Erscheinungsklassen ⚪, △ und ◻. Es sind aber auch – je nach Hersteller – weitere freie Sortierungen (Klassen) möglich, die den Grundsätzen des Anhangs B der Norm EN 13489 entsprechen müssen. Das Brandverhalten des Parketts wird gemäß Klassifizierungsbericht des Herstellers bzw. gemäß EN 13501-1 (Cfl-s1, Dfl-s1, Efl – je nach Produkteinzelheiten und Einbausituation) klassifiziert. Die CE-Kennzeichnung von Holzfußböden und Parkett ist gemäß EN 14342 seit 01.03.2010 verpflichtend.

 

Mosaikparkett – "Klebeparkett"

Mosaikparkett – "Klebeparkett"

Mosaikparkett gemäß EN 13488 besteht aus einzelnen Vollholzlamellen von 8 mm Dicke, einer Breite bis 35 mm und Längen von 115 bis 165 mm, die als Verlegeeinheiten beispielsweise durch ein Klebenetz an der Unterseite zusammen gehalten werden. Die Mosaikparkettlamellen gleicher Abmessung werden zu einem Quadrat zusammengefügt und bilden somit einen Mosaikwürfel, welche schachbrettartig zu Mosaikparketttafeln zusammengefügt werden können. Auch weitere Verlegeeinheiten sind möglich, beispielsweise im Verband, Fischgrat, etc. Die Holzart wird je nach Verwendungsanforderungen im Bauwerk gewählt und muss angeführt sein. Die meistverwendeten Holzarten (Laub- und Nadelhölzer) sind im Anhang A der Norm EN 13488 gelistet. Die Sortierung erfolgt in die drei Erscheinungsklassen ⚪, △ und ◻. Es sind aber auch – je nach Hersteller – weitere freie Sortierungen (Klassen) möglich, die den Grundsätzen des Anhangs C der Norm EN 13488 entsprechen müssen. Das Brandverhalten des Parketts wird gemäß Klassifizierungsbericht des Herstellers bzw. gemäß EN 13501-1 (Cfl-s1, Dfl-s1, Efl – je nach Produkteinzelheiten und Einbausituation) klassifiziert. Die CE-Kennzeichnung von Holzfußböden und Parkett ist gemäß EN 14342 seit 01.03.2010 verpflichtend.

Laubholzdielen

Laubholzdielen

Gemäß EN 13629 handelt es sich bei Laubholzdielen um massive Dielen bzw. zusammengesetzte Elemente aus Laubholz, mit Nut und/oder Feder. Laubholzdielen sind massive (einschichtige) Elemente ab 10 mm Dicke, einer Breite ab 90 mm und Längen über 400 mm. Zusammengesetzte einschichtige Laubholzdielen-Elemente weisen Dicken ab 10 mm, Breiten ab 110 mm und Längen über 900 mm auf. Diese Elemente werden mittels Schwalbenschwanz-Zinkung bzw. Schmalseiten- und Stirnseiten-Verleimung aus mehreren Riemen (kleinstes Einzelelement) zusammengesetzt. Laubholzdielen und zusammengesetzte massive Laubholzdielen-Elemente weisen parallele Seiten, eine gleichmäßige Dicke sowie konstante Profile an den Schmal- und Stirnflächen auf, und können mit anderen gleichartigen Elementen zusammen gefügt werden. Die Holzart wird je nach Verwendungsanforderungen im Bauwerk gewählt und muss angeführt sein. Die meistverwendeten Holzarten (Laub- und Nadelhölzer) sind im Anhang A der Norm EN 13629 gelistet. Die Sortierung erfolgt in die drei Erscheinungsklassen ⚪, △ und ◻. Es sind aber auch – je nach Hersteller – weitere freie Sortierungen (Klassen) möglich, die den Grundsätzen des Anhangs B der Norm EN 13629 entsprechen müssen. Das Brandverhalten des Parketts wird gemäß Klassifizierungsbericht des Herstellers bzw. gemäß EN 13501-1 (Cfl-s1, Dfl-s1, Efl – je nach Produkteinzelheiten und Einbausituation) klassifiziert. Die CE-Kennzeichnung von Holzfußböden und Parkett ist gemäß EN 14342 seit 01.03.2010 verpflichtend.

Nadelholzdielen

Nadelholzdielen

Gemäß EN 13990 werden als Fußbodendielen Nut-Feder-Bretter aus Nadelvollholz bezeichnet, welche meist Dicken von 18 bis 34 mm und Breiten von 70 bis 192 mm aufweisen. Die Länge der Diele muss mindestens 1,5 m betragen. Die Enden der Bretter können plan geschnitten oder mit Nut und Feder versehen sein. Die Fußbodendiele kann keilgezinkt ausgeführt sein. Die Dielen müssen in voller Länge an vier Seiten gehobelt sein. Höchstens 20% der Rückseite darf vom Hobelmesser lediglich gestreift werden. Die Sichtseite muss glatt gehobelt sein und ein sichtbarer Hobelschlagabstand darf nicht mehr als 2 mm betragen. Die Holzart wird je nach Verwendungsanforderungen im Bauwerk gewählt und muss angeführt sein. Die Sortierung erfolgt nach vorgegebenen Merkmalen (Sortierung A und B gemäß Tabelle 3 der EN 13990). Es werden auch – je nach Hersteller – freie Sortierungen (Klassen) angeboten, in denen alle Sortiermerkmale der oben genannten Tabelle 3 der EN 13990 angeführt sein müssen. Das Brandverhalten des Parketts wird gemäß Klassifizierungsbericht des Herstellers bzw. gemäß EN 13501-1 (Cfl-s1, Dfl-s1, Efl – je nach Produkteinzelheiten und Einbausituation) klassifiziert. Die CE-Kennzeichnung von Holzfußböden und Parkett ist gemäß EN 14342 seit 01.03.2010 verpflichtend.

Hochkantlamellen – "Industrieparkett"

Hochkantlamellen – "Industrieparkett"

Hochkantlamellenparkett gemäß EN 14761 besteht aus hochkant aneinander gereihten Vollholzlamellen aus Laub- und Nadelholz, die in Verlegeeinheiten zusammengehalten und auf dem Unterboden vollflächig verklebt werden. Üblicherweise werden Dicken zwischen 10 bis 25 mm angeboten. Die Länge der Lamellen reicht von 115 bis 320 mm. Die Verlegung erfolgt meist parallel, die Oberflächenbehandlung findet anschließend statt. Die meistverwendeten Holzarten sind im Anhang A der Norm EN 14761 gelistet. Die Holzart wird je nach Verwendungsanforderungen im Bauwerk gewählt und muss angeführt sein. Gemäß EN 14761 gibt es für Hochkantlamellen keine Sortierregeln und somit keine Beschränkungen bezüglich Farbe, Äste und Struktur – auch Splint und Verfärbungen sind zulässig. Es wird jedoch empfohlen eine freie Klasse für die jeweilige Holzart und Sortierung zu definieren. Diese freie Klasse wird zwischen den Vertragspartnern vereinbart und muss den vordefinierten Sortiermerkmalen entsprechen. Grundsätze der freien Klasse sind im Anhang B der EN 14761 angegeben. Neben den meist gebräuchlichen Hochkantlamellen werden in der genannten Norm auch Breitlamellen und Modulklötze geregelt, welche hier nicht weiterführend behandelt werden. Das Brandverhalten des Parketts wird gemäß Klassifizierungsbericht des Herstellers bzw. gemäß EN 13501-1 (Cfl-s1, Dfl-s1, Efl – je nach Produkteinzelheiten und Einbausituation) klassifiziert. Die CE-Kennzeichnung von Holzfußböden und Parkett ist gemäß EN 14342 seit 01.03.2010 verpflichtend.