Als Dampfbremse wird jene Bauteilschicht bezeichnet, welche die Wasserdampfdiffusion durch die Konstruktion verringert. Eine Dampfbremse wird durch die Angabe der wasserdampf-diffusionsäquivalenten Luftschichtdicke sd definiert. Dies entspricht der Dicke einer Luftschicht, welche denselben Wasserdampf-Diffusionsdurchlasswiderstand aufweist wie die Schicht eines Stoffes mit der Dicke d und der Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ.
Es gilt: sd = µ x d [m]. Eine Bauteilschicht mit einer wasserdampf-diffusionsäquivalenten Luftschichtdicke von sd ≥ 1500 m wird als Dampfsperre bezeichnet. Folien deren wasserdampf-diffusionsäquivalente Luftschichtdicke in Abhängigkeit von der relativen Feuchte variiert werden als feuchteadaptive Dampfbremsen bezeichnet.