Dichtstoffe wie z.B. Silikon, Acryl oder MS-Polymere dienen zur dauerhaften Abdichtung der Fuge zwischen Fenstern, Fenstertüren oder Außentüren und dem Wandbildner oder der Wand und gegebenenfalls zwischen dem Blindstock und dem Fenster, der Fenstertür oder Außentür. Dichtstoffe müssen die Anforderungen gemäß ÖNORM EN 15651-1 (Klasse 25LM für Außenanwendungen und mindestens Klasse 20LM für Innenanwendungen) erfüllen. Für die Dimensionierung der Fugenbreiten sowie für deren Ausbildung auf der Außenseite dürfen nur Dichtstoffe mit einer zulässigen Gesamtverformung von mindestens 25 %, für die Innenseite nur solche mit einer zulässigen Gesamtverformung von mindestens 20 % verwendet werden. Bei der Fugenausbildung mit Dichtstoffen ist eine Dreiflankenhaftung unzulässig. Als Hinterfüllmaterialien sind Hinterfüllprofile (z.B. PE-Rundschnüre) zu verwenden. Das Hinterfüllprofil muss eine gleichmäßige, gerade bzw. konvexe Begrenzung der Fugentiefe (Tiefe des Dichtstoffes) sicherstellen. Das Hinterfüllprofil muss dem Einbringen und dem Abglätten des Dichtstoffes einen ausreichenden Widerstand entgegensetzen. Der Durchmesser der Rundschnüre muss 15 % bis 30 % größer als die Fugenbreite sein.